Stromanbieter F.A.Q
Wird ein neuer Stromzähler beim Stromanbieterwechsel benötigt?
Nein, ein neuer Stromzähler wird bei einem Wechsel des Stromanbieters nicht benötigt, es ist auch kein Umbau des vorhandenen Stromzählers durch einen Techniker erforderlich. Damit der neue Stromanbieter eine Basis für die Stromabrechnung hat, müssen die Zählernummer und der Zählerstand an ihn gemeldet werden. Ein neuer Stromzähler muss nur dann eingebaut werden, wenn der Kunde sich für einen intelligenten Stromzähler entscheidet, einen modernen Zähler, der die Kontrolle des Stromverbrauchs über das Internet ermöglicht.
Wird bei einem Anbieterwechsel ein neuer Stromzähler eingebaut?
Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter muss kein neuer Stromzähler eingebaut werden, denn der neue Anbieter kann mit dem vorhandenen Zähler arbeiten. Ein Umbau des vorhandenen Stromzählers durch einen Techniker ist nicht notwendig. Alles, was der neue Anbieter für künftige Abrechnungen benötigt, sind die Nummer des Zählers und der aktuelle Zählerstand. Will der Kunde seinen Stromverbrauch selbst über das Internet kontrollieren, benötigt er dazu einen modernen, intelligenten Stromzähler. In diesem Fall ist der Einbau eines neuen Zählers erforderlich.
Wie muss der vorherige Stromanbieter über den Anbieterwechsel informiert werden?
Der Kunde muss seinen alten Stromanbieter nicht informieren, wenn er einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornimmt. Er muss nicht selbst kündigen, denn um alle Formalitäten von der Kündigung beim alten Anbieter bis zur Versorgung mit günstigerem Strom kümmert sich der neue Anbieter. Dies ist ein Service, mit dem er dem Kunden einen Wechsel erleichtert. Engpässe bei der Versorgung des Kunden mit Strom treten zu keiner Zeit auf.
Wird ein gesonderter Vertragsabschluss notwendig, wenn ein anderer Stromanbieter gewählt wird?
Ein gesonderter Vertrag muss in der Regel nicht abgeschlossen werden, wenn man sich für einen anderen Stromanbieter entscheidet. Da viele Stromanbieter mehrere Vertragsvarianten anbieten, die zum Teil mit einer Strompreisgarantie verbunden sind, kann ein neuer Vertragsabschluss notwendig werden, wenn man einen Tarif mit Preisgarantie wählt. In diesem Fall ist man für eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden, denn man verpflichtet sich, während der Laufzeit Kunde dieses Anbieters zu bleiben. Der neue Anbieter verändert seine Strompreise für den Kunden während der Vertragslaufzeit nicht.
Muss der Vermieter über einen Stromanbieterwechsel des Mieters informiert werden?
Als Mieter ist man nicht verpflichtet, den Vermieter über einen Stromanbieterwechsel zu informieren, denn die Entscheidung für einen Stromanbieter liegt im Ermessen des Mieters. Der Mieter muss dem Vermieter auf keinen Fall mitteilen, bei welchem Stromanbieter er Kunde ist. Der Mietvertrag bleibt von der Wahl des Stromanbieters durch den Mieter völlig unberührt.
